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Gebrauchte Hallenheizungen mit neuem Universalölbrenner

Wir haben ständig gebrauchte Hallenheizungen im Angebot, die wir überarbeiten und mit einem Universalölbrenner ausstatten. Bitte fragen Sie nach unseren derzeitigen Angeboten.

Warmluftgebläseheizung 200 KW

Warmluftgebläseheizung Heizleistung ca. 200 KW und Lüfterleistung 13.000 m³/Std.

Länge 1,8 m x Breite 1,2 m x Höhe 2,4 m

komplett neu aufgebaut, Wärmetauscher und Lüfter sind komplett gereinigt und geprüft

Ausblashaube 3-seitig mit verstellbaren Lamellen, auch geeignet zum Anbau von Lüfterrohren zum Heizen mehrerer Räume/ Hallen

inkl. neuem Universalölbrenner G 200





Preis: 5.990,- € zzgl. MwSt.

Hallenheizung 50 - 100 KW

Hallenheizung Heizleistung 50 - 100 KW (auf Wunsch einstellbar)

Länge 1,6 m x Breite 1,0 m x Höhe 1,8 m

mit Wochenzeitschaltuhr und Raumthermostat zum automatischen Ein- und Ausschalten der Heizung

mit Original Ausblashaube und -verteiler oder auf Wunsch individuell angefertigte Ausblashaube

Heizung ist komplett von innen und außen gereinigt und geprüft

inkl. neuem Universalölbrenner




Preis: 2.900,- € zzgl. MwSt.


Diverse Bauheizer/ Hallenheizer


Bauheizer 100KW Gebrauchter Bauheizer der Firma Kroll, veredelter Wärmetauscher.

Der Heizer wird neu lackiert und komplett zerlegt, geprüft und gereinigt.

Die ideale Heizung für Lagerhallen und Werkstätten.

Wir haben von diesem Typ zahlreiche Heizer vorrätig, auch ähnliche von Heylo.

Bauheizer 50KW: Länge 1,2 m x Breite 0,5 m x Höhe 1,3 m; Ofenrohrdurchmesser: 13 cm

Bauheizer 100KW: Länge 1,6 m x Breite 0,7 m x Höhe 1,5 m; Ofenrohrdurchmesser: 18 cm


Preis mit neuem Universalölbrenner G55: 2.790,- € zzgl. MwSt.
Preis mit neuem Universalölbrenner G100: 2.990,- € zzgl. MwSt.

Wir kaufen auch gern alte Heizungen auf Anfrage an.


Die Universalölöfen und -brenner haben keine Zulassung für Deutschland. Der Anlagenbetreiber muss sich selbst um eine Einzelabnahme kümmern. Die Verbrennung von Altöl ist in Deutschland nur in Anlagen von über 100 KW und dann auch nur mit Genehmigung zulässig. Informieren Sie sich deshalb über die gesetzliche Grundlage in Ihrem Land.

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